News
-
- Schrift kleiner - -
-
- - Schrift sehr klein - - -
Die Wahlprüfungsbeschwerde
wurde fristgerecht beim Verfassungsgericht eingereicht und hat
das Aktenzeichen
2 BvC 2/06 vom Verassugsgericht erhalten.
Wahlprüfungsbeschwerden müssen naturgemäss
wegen Ihrer Dringlichkeit und Einfluss auf politisches Geschehen
vordringlich behandelt werden. Sonst stehen Gerichtsbarkeiten
im Verdacht, Verfahren zu verschleppen und so
politischen Einfluss auszuüben. Die Folge einer
positiven Entscheidung aus Karlsruhe würden Neuwahlen sein.
Problematisch sind viele Verfassungsbeschwerden und begrenzte
Ressourcen zu deren Abarbeitung.
Aufgrund hohen Verfahrensaufkommens teilte das Verfassungsgericht
nun Ende Oktober 2006 mit, eine vorraussichtliche
konkrete Bearbeitung und Befassung mit der Wahlprüfungsbeschwerde
zum Thema Dresden wird Anfang 2007 beginnen.
-
- Schrift kleiner - -
-
- - Schrift sehr klein - - -
Dresden
2005 Wahlprüfungsbeschwerde
Pressetexte
Gesetze
Neuigkeiten
Kontakt
& Links Impressum
wahlpruefung@formulartest.de