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Die Wahlprüfungsbeschwerde
wurde fristgerecht beim Verfassungsgericht eingereicht und hat
das Aktenzeichen 2 BvC 2/06
vom Verassungsgericht erhalten.
Wahlprüfungsbeschwerden müssen naturgemäss wegen Ihrer
Dringlichkeit und Einfluss auf politisches Geschehen
vordringlich behandelt werden. Sonst sthen Gerichtsbarkeiten im Verdacht,
Verfahren zu verschleppen und so
politischen Einfluss auszuüben. Die Folge einer positiven Entscheidung
aus Karlsruhe würden Neuwahlen sein.
Problematisch sind viele Verfassungsbeschwerden und begrenzte Ressourcen
zu deren Abarbeitung.
Aufgrund hohen Verfahrensaufkommens teilte das Verfassungsgericht nun
Ende Oktober 2006 mit, eine vorraussichtliche
konkrete Bearbeitung und Befassung mit der Wahlprüfungsbeschwerde
zum Thema Dresden wird Anfang 2007 beginnen.
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Dresden
2005 Wahlprüfungsbeschwerde
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