Pressemitteilung
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Bremervörde/Karlsruhe, 4. September 2006. Das Bundesverfassungsgericht
prüft zur Zeit die Frage,
ob es bei der Dresdner Nachwahl zum Deutschen Bundestag
2005 eine gerechtfertigte Verletzung
der in der Verfassung garantierten Wahlgleichheit jeder
Stimme gegeben hat
und ob bestehende Wahlgesetze richtig angewendet wurden.
Da eine Kandidatin in Dresden im letzten Jahr verstarb,
wurde eine bereits damals umstrittene Nachwahl durchgeführt,
bei der die Dresdner Nachwähler
das Ergebnis der restlichen Wähler kannten. Dadurch
wurde dem
Dresdner Wähler ein strategischer Wahlkampf und
eine strategische Stimmabgabe ermöglicht.
Nachdem im Bundestag allein 25 Wahlbeschwerden zu diesem
Thema abgelehnt wurden,
ist nun in einer Wahlprüfungsbeschwerde vor dem
Verfassungsgericht zu entscheiden, ob der
Grundsatz, das jede Stimme den gleichen Wert in einer
Wahl haben muss, in Dresden umgesetzt werden konnte.
Eine Bundesratsinitiative zur Änderung bestehender
Gesetze gibt es bereits, das
Verfassungsgericht kann mit einer Annahme und positivem
Entscheid der Wahlprüfuungsbeschwerde den
politischen Druck zu einer demokratischeren Lösung
erhöhen.
Und Neuwahlen anordnen. Der Änderungsentwurf des
Bundesrates sieht vor,
das im Todesfall eines Kandidaten ein anderer nachrückt,
wodurch sich eine Nachwahl erübrigt.
Links & Ansprechpartner
Pressereferat des Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,
Tel. 0721/9101-349
Fax: 0721/9101-461
eMail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Pressemittleilungen des Verfassungsgerichtes
http://www.bundesverfassungsgericht.de/presse.html
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/rss/entscheidungen/
weitere Info´s & Originaltext der Wahlprüfungsbeschwerde
& Links zum Thema & Adressen (auf Anfrage)
Sie erreichen mich telefonisch von 8-22 Uhr unter angegebener Telefonnummer.
Klaus-Dieter Hinck (Einspruchseinlegender der Wahlprüfungsbeschwerde)
Neuendamm 27
27432 Bremervörde (Hönau-Lindorf)
Phon/Fax: 0049 (0)4769-820898
ICQ: 256-310-985
eMail: wahlpruefung@formulartest.de
Online Diskussion des Themas
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/2531.html?1153089079
Antworttext des Bundestages zur Ablehnung der Wahleinsprüche
(gehen Prüfung in Karlsruhe vorraus)
http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601800.pdf
Helmuth Karasek im Hamburger Abendblatt zur Nachwahl
http://www.abendblatt.de/daten/2005/09/12/481121.html
Wahrheit?
www.e-sword.net
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