Pressemitteilung
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Bremervörde/Karlsruhe, 4. September 2006. Das Bundesverfassungsgericht
prüft zur Zeit die Frage,
ob es bei der Dresdner Nachwahl zum Deutschen Bundestag 2005 eine gerechtfertigte
Verletzung
der in der Verfassung garantierten Wahlgleichheit jeder Stimme gegeben
hat
und ob bestehende Wahlgesetze richtig angewendet wurden. Da eine Kandidatin
in Dresden im letzten Jahr verstarb,
wurde eine bereits damals umstrittene Nachwahl durchgeführt, bei
der die Dresdner Nachwähler
das Ergebnis der restlichen Wähler kannten. Dadurch wurde dem
Dresdner Wähler ein strategischer Wahlkampf und eine strategische
Stimmabgabe ermöglicht.
Nachdem im Bundestag allein 25 Wahlbeschwerden zu diesem Thema abgelehnt
wurden,
ist nun in einer Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht
zu entscheiden, ob der
Grundsatz, das jede Stimme den gleichen Wert in einer Wahl haben muss,
in Dresden umgesetzt werden konnte.
Eine Bundesratsinitiative zur Änderung bestehender Gesetze gibt
es bereits, das
Verfassungsgericht kann mit einer Annahme und positivem Entscheid der
Wahlprüfuungsbeschwerde den
politischen Druck zu einer demokr Und Neuwahlen anordnen. Der Änderungsentwurf
des Bundesrates sieht vor,
das im Todesfall eines Kandidaten ein anderer nachrückt, wodurch
sich eine Nachwahl erübrigt.
Links & Ansprechpartner
Pressereferat des Bundesverfassungsgerichts
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe,
Tel. 0721/9101-349
Fax: 0721/9101-461
eMail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
Pressemittleilungen des Verfassungsgerichtes
http://www.bundesverfassungsgericht.de/presse.html
RSS - News Feed Karlsruhe
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http://www.bundesverfassungsgericht.de/rss/entscheidungen/
weitere Info´s & Originaltext der Wahlprüfungsbeschwerde
& Links zum Thema & Adressen (auf Anfrage)
Sie erreichen mich telefonisch von 8-22 Uhr unter angegebener Telefonnummer.
Klaus-Dieter Hinck (Einspruchseinlegender der Wahlprüfungsbeschwerde)
Neuendamm 27
27432 Bremervörde (Hönau-Lindorf)
Phon/Fax: 0049 (0)4769-820898
ICQ: 256-310-985
eMail: wahlpruefung@formulartest.de
Online Diskussion des Themas
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/2531.html?1153089079
Antworttext des Bundestages zur Ablehnung der Wahleinsprüche (gehen
Prüfung in Karlsruhe vorraus)
http://dip.bundestag.de/btd/16/018/1601800.pdf
Helmuth Karasek im Hamburger Abendblatt zur Nachwahl
http://www.abendblatt.de/daten/2005/09/12/481121.html
Wahrheit?
www.e-sword.net
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