Verletzung der Wahlgleichheit jeder Stimme
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Was ist das Problem?
Es geht um offensichtliche Ungleichheit der Stimmen durch
die Bekanntgabe der Hauptwahlergebnisse zur Nachwahl zum Deutschen Bundestag
2005 in Dresden.
Es soll in Deutschland jede Stimme bei einer Wahl die
gleiche Auswirkung und Erfolgswert, die gleiche Bedeutug haben. Das wird
mit dem im Grundgesetz beschriebenen Grundsatz der Gleichheit der Wahlen
garantiert.
Jede Stimme, jeder Bürger, der wählen darf, muss gleich sein. Damit es eine demokratische Wahl ist. Gleiche Wahlen sind sehr wichtig für eine demokratisch gewählte Regierung.
Es entstehen ungerechte und ungleiche Wahlen, wenn durch ein bekanntgewordenes Wahlergebnis einer Hauptwahl eine Gruppe der Wähler strategisch wählen kann, die andere Gruppe nicht. Hier konnten die Dresdner Wähler strategisch wählen, wo ja ein Kandidat einer Partei gestorben ist und deswegen nachgewählt wurde, vielleicht erinnern Sie die Medienberichte dazu.
Wir, der Rest Deutschlands konnte dagegen keine strategische
Stimme abgeben, wir wussten nicht, was andere in unserem Land gewählt
haben.
Dadurch, das in Dresden die Leute das Ergebnis der Wähler
im Rest Deutschlands schon kannten, war die Gleichheit jeder Stimme nicht
mehr gegeben.
Es wurde ein strategischer Wahlkampf und strategische Stimmabgabe gemacht. Somit hatten die Stimmen der Dresdner Nachwähler im letzten Jahr ein höheres Gewicht, größere Auswirkung.
Die Stimmen wurden aufgrund unterschiedlicher Informationsgrundlagen
abgegeben.
Daher ist die Wahl insgesamt nicht mehr gleich gewesen,
sondern verfassungswidrig, was vor dem Verfassungsgericht zu prüfen
ist.
Dazu braucht man, warscheinlich auch, damit nicht jedes
sinnlose Thema dort besprochen werden muss, 100 Leute, Wahlberechtigte,
die das ganze unterstützen.
So wird auch geprüft wie wichtig und sinnvoll eine
Sache vor dem Verfassungsgericht ist.
Gut ist, das ich insgesamt 105 Unterstützer mit Hilfe
anderer gefunden habe.
So konnte die Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht
und mit der erforderlichen Unterstützung eingereicht werden.
Ermutigend in diesem Zusammenhang ist eine Initiative
des Bundesrates, wo exakt zu dieser Fragestellung eine Gesetzesänderung
geprüft wird, deswegen wurden die Ergebnisse der Wahlprüfung
im Bundestag auch nicht als Empfehlung an den Bundestag weitergegeben.
Was auch bei abgelehnten Wahleinsprüchen (hier 25 Wahleinsprüche
allein zum Thema Dresden) möglich ist.
Ermutigend ist auch, das es offenbar viele Wahleinsprüche
zu exakt demselben Thema - der Verfassungswidrigkeit der Bekanntgabe der
Hauptwahlergebnisse
und der daraus resultierenden Stimmwerterfolgs - Ungleichheit
der Stimmen (Verletzung eines elementaren Wahlgrundsatzes, der "Gleichheit“
von Wahlen) - gegeben hat,
sie wurden meines Wissens nach alle abgelehnt.
Eine positive Entscheidung aus Karlsruhe kann Neuwahlen bedeuten und zudem Druck auf die Gesetzesanderungsinitiative ausüben.
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Dresden
2005
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