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Verletzung der Wahlgleichheit jeder Stimme                      - - Schrift kleiner - -
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Was ist das Problem?

Es geht um offensichtliche Ungleichheit der Stimmen durch die Bekanntgabe der Hauptwahlergebnisse zur Nachwahl zum Deutschen Bundestag 2005 in Dresden.
Es soll in Deutschland jede Stimme bei einer Wahl die gleiche Auswirkung und Erfolgswert, die gleiche Bedeutug haben. Das wird mit dem im Grundgesetz beschriebenen Grundsatz der Gleichheit der Wahlen garantiert.

Jede Stimme, jeder Bürger, der wählen darf, muss gleich sein. Damit es eine demokratische Wahl ist. Gleiche Wahlen sind sehr wichtig für eine demokratisch gewählte Regierung.

Es entstehen ungerechte und ungleiche Wahlen, wenn durch ein bekanntgewordenes Wahlergebnis einer Hauptwahl eine Gruppe der Wähler strategisch wählen kann, die andere Gruppe nicht.  Hier konnten die Dresdner Wähler strategisch wählen, wo ja ein Kandidat einer Partei gestorben ist und deswegen nachgewählt wurde, vielleicht erinnern Sie die Medienberichte dazu.

Wir, der Rest Deutschlands konnte dagegen keine strategische Stimme abgeben, wir wussten nicht, was andere in unserem Land gewählt haben.
Dadurch, das in Dresden die Leute das Ergebnis der Wähler im Rest Deutschlands schon kannten, war die Gleichheit jeder Stimme nicht mehr gegeben.

Es wurde ein strategischer Wahlkampf und strategische Stimmabgabe gemacht. Somit hatten die Stimmen der Dresdner Nachwähler im letzten Jahr ein höheres Gewicht, größere Auswirkung.

Die Stimmen wurden aufgrund unterschiedlicher Informationsgrundlagen abgegeben.
Daher ist die Wahl insgesamt nicht mehr gleich gewesen, sondern verfassungswidrig, was vor dem Verfassungsgericht zu prüfen ist.
Dazu braucht man, warscheinlich auch, damit nicht jedes sinnlose Thema dort besprochen werden muss, 100 Leute, Wahlberechtigte, die das ganze unterstützen.
So wird auch geprüft wie wichtig und sinnvoll eine Sache vor dem Verfassungsgericht ist.

Gut ist, das ich insgesamt 105 Unterstützer mit Hilfe anderer gefunden habe.
So konnte die Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht und mit der erforderlichen Unterstützung eingereicht werden.
Ermutigend in diesem Zusammenhang ist eine Initiative des Bundesrates, wo exakt zu dieser Fragestellung eine Gesetzesänderung geprüft wird, deswegen wurden die Ergebnisse der Wahlprüfung im Bundestag auch nicht als Empfehlung an den Bundestag weitergegeben. Was auch bei abgelehnten Wahleinsprüchen (hier 25 Wahleinsprüche allein zum Thema Dresden) möglich ist.
Ermutigend ist auch, das es offenbar viele Wahleinsprüche zu exakt demselben Thema - der Verfassungswidrigkeit der Bekanntgabe der Hauptwahlergebnisse
und der daraus resultierenden Stimmwerterfolgs - Ungleichheit der Stimmen (Verletzung eines elementaren Wahlgrundsatzes, der "Gleichheit“ von Wahlen) - gegeben hat,
sie wurden meines Wissens nach alle abgelehnt.
 

Eine positive Entscheidung aus Karlsruhe kann Neuwahlen bedeuten und zudem Druck auf die Gesetzesanderungsinitiative ausüben.

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