Verletzung der Wahlgleichheit jeder Stimme
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Was ist das Problem? Es geht um offensichtliche Ungleichheit der Stimmen
durch die Bekanntgabe der Hauptwahlergebnisse zur Nachwahl zum Deutschen
Bundestag 2005 in Dresden.
Es soll in Deutschland jede Stimme bei einer Wahl die gleiche Auswirkung
und Erfolgswert, die gleiche Bedeutug haben. Das wird mit dem im Grundgesetz
beschriebenen Grundsatz der Gleichheit der Wahlen garantiert.
Jede Stimme, jeder Bürger, der wählen darf, muss gleich sein.
Damit es eine demokratische Wahl ist. Gleiche Wahlen sind sehr wichtig
für eine demokratisch gewählte Regierung.
Es entstehen ungerechte und ungleiche Wahlen, wenn durch ein bekanntgewordenes
Wahlergebnis einer Hauptwahl eine Gruppe der Wähler strategisch wählen
kann, die andere Gruppe nicht.
Hier konnten die Dresdner Wähler strategisch wählen, wo ja
ein Kandidat einer Partei gestorben ist und deswegen nachgewählt wurde,
vielleicht erinnern Sie die Medienberichte dazu.
Wir, der Rest Deutschlands konnte dagegen keine strategische Stimme
abgeben, wir wussten nicht, was andere in unserem Land gewählt haben.
Dadurch, das in Dresden die Leute das Ergebnis der Wähler im Rest
Deutschlands schon kannten, war die Gleichheit jeder Stimme nicht mehr
gegeben.
Es wurde ein strategischer Wahlkampf und strategische Stimmabgabe gemacht.
Somit hatten die Stimmen der Dresdner Nachwähler im letzten Jahr ein
höheres Gewicht, größere Auswirkung.
Die Stimmen wurden aufgrund unterschiedlicher Informationsgrundlagen
abgegeben.
Daher ist die Wahl insgesamt nicht mehr gleich gewesen, sondern verfassungswidrig,
was vor dem Verfassungsgericht zu prüfen ist.
Dazu braucht man, warscheinlich auch, damit nicht jedes sinnlose Thema
dort besprochen werden muss, 100 Leute, Wahlberechtigte, die das ganze
unterstützen.
So wird auch geprüft wie wichtig und sinnvoll eine Sache vor dem
Verfassungsgericht ist.
Gut ist, das ich insgesamt 105 Unterstützer mit Hilfe anderer gefunden
habe.
So konnte die Wahlprüfungsbeschwerde fristgerecht und mit der
erforderlichen Unterstützung eingereicht werden.
Ermutigend in diesem Zusammenhang ist eine Initiative des Bundesrates,
wo exakt zu dieser Fragestellung eine Gesetzesänderung geprüft
wird, deswegen wurden die Ergebnisse der Wahlprüfung im Bundestag
auch nicht als Empfehlung an den Bundestag weitergegeben. Was auch bei
abgelehnten Wahleinsprüchen (hier 25 Wahleinsprüche allein zum
Thema Dresden) möglich ist.
Ermutigend ist auch, das es offenbar viele Wahleinsprüche zu exakt
demselben Thema - der Verfassungswidrigkeit der Bekanntgabe der Hauptwahlergebnisse
und der daraus resultierenden Stimmwerterfolgs - Ungleichheit der Stimmen
(Verletzung eines elementaren Wahlgrundsatzes, der "Gleichheit“ von Wahlen)
- gegeben hat,
sie wurden meines Wissens nach alle abgelehnt.
Eine positive Entscheidung aus Karlsruhe kann Neuwahlen bedeuten und zudem Druck auf die Gesetzesanderungsinitiative ausüben.
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Dresden
2005 Wahlprüfungsbeschwerde
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